Neue Niederspannungsrichtlinie

Die neue Niederspannungsrichtlinie 🔗 2014/35/EU wurde am 29. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dafür entfällt die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG. Da eine ganze Reihe von Änderung vorgenommen werden mussten, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Veröffentlichung einer Neufassung beschlossen.

Neuerungen

  • In der neuen Niederspannungsrichtlinie werden Erprobungsmodule für Forschung und Entwicklung ausgeschlossen.
  • Das Schutzziel für Haustiere wurde erweitert.
  • Technische Unterlagen müssen eine Risikoanalyse und -bewertung beinhalten.
  • Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler wurden verschärfte Auflagen bzgl. Rückverfolgbarkeit festgelegt: Und zwar müssen jetzt die Herstellerangaben auf den elektrischen Betriebsmitteln um Typen-, Chargen- oder Seriennummern ergänzt werden. Und wenn es sich um einen Importartikel handelt, müssen auch noch Name und Anschrift des Importeurs auf der Beschilderung angegeben werden.
  • Das Konformitätsbewertungsverfahren wurde weiter präzisiert. Die höchste Priorität sollen die harmonisierten Normen haben, dann IEC-Normen. Wenn keines von beiden für das entsprechende Produkt existiert, sind nationale Normen bei der Risikoanalyse und -bewertung heranzuziehen.

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU ist ab dem 20. April 2016 verbindlich umzusetzen. Bis dahin dürften noch elektrische Betriebsmittel vertrieben werden, die dieser Regel nicht entsprechen.

Die neue Richtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmitteln mit einer Nennspannung zwischen 50 bis 1.000 V für Wechselstrom und 75 bis 1.500 V für Gleichstrom.

Ausnahmen

Von dieser Richtlinie werden die im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Betriebsmittel ausgenommen. Das sind:

  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
  • Elektroradiologische und elektromedizinische Betriebsmittel
  • Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
  • Elektrizitätszähler
  • Haushaltssteckvorrichtungen
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
  • Funkentstörung
  • Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören
  • Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.

Wer sich neue elektrische Betriebsmittel anschaffen möchte, muss darauf achten, dass die Ware den neuen Richtlinien entspricht. Die jetzt mitgelieferte Risikoanalyse und -bewertung wird dem Unternehmer bei der Erstellung und Anpassung seiner betrieblichen Gefährdungsbeurteilung helfen.

Navigation