Störfallverordnung

Geschichtlicher Hintergrund der Störfallverordnung

Vor rund 40 Jahren (🔗 Universallexikon) kam es am 10.07.1976, Sa. gegen 12:30 Uhr in Serveso zu einem furchtbaren Unglück. Es wurden 1-2 kg 2,3,7,8- Tetrachlordibenzodioxin  kurz TCDD durch eine Verpuffung in die Umwelt freigesetzt. Der Stoff ist sehr giftig, umweltgefährlich und als krebserzeugend eingestuft. Es gab zur damaligen Zeit weder Warnsysteme noch Alarmpläne. Das Ausmaß wurde erst Wochen später bekannt. Bis zum 18.07.1976 wurde trotz Störfall normal weitergearbeitet. Mehrere Wochen später wurden die Menschen großräumig evakuiert und 1977 wurde nachträglich der Betrieb und Häuser von 40 Familien abgerissen, die oberste Bodenschicht abgetragen und auf einer speziellen Deponie transportiert.

Dieses TCDD hatte sich auf mindestens 1.800 Hektar Land ausgebreitet, rund 700 Personen erlitten Verätzungen, davon hatten zusätzlich 190 Chlorakne, rund 3.000 Kleintiere verendeten, rund 70.000 Tiere mussten notgeschlachtet werden.stoerfall

Aufgrund dieses Unglücks wurde 1982 vom EG- Ministerrat die Seveso- Richtlinie verabschiedet. Sie wurde in der BRD durch die 🔗 Störfallverordnung umgesetzt.

Konsequenzen der Störfallverordnung

Aufgrund dessen müssen alle Unternehmensbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 5 genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten, die Auflagen nach der Störfallverordnung umsetzen. Hier wird unterschieden zwischen den Grundpflichten und den Grund- mit erweiterten Pflichten. Diese sind abhängig von Menge und Eigenschaften der gefährlichen Stoffe. Zu den Grundpflichten gehört z.B. die Erstellung von einem Störfallkonzept.

Mit Hilfe des 🔗 Berechnungsprogramms zur Störfall-Verordnung kann man als Unternehmer ermitteln, welchen Pflichten man nachzukommen hat.

Die Verordnung wurde zum Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Folgen bei plötzlich eintretenden Störfällen eingeführt. Erst die Serveso-II-Richtlinie berücksichtigte auch eine allmähliche Schädigung über einen längeren Zeitraum durch zu hohe Emissionen.

Jetzt liegt bereits die Seveso-III-Richtlinie vor und musste bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anpassung unserer Störfallverordnung (12. BImSchV) wurde zum 31.08.2015 in Kraft gesetzt.

Sie haben darüber hinaus noch Fragen oder benötigen fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Störfallkonzeptes oder bei der Ermittlung der Unternehmer-Pflichten. Gerne werde ich Sie bei der Umsetzung der Störfallverordnung unterstützen!

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