Expositionsverzeichnis

Arbeitgeber müssen Expositionsverzeichnis führen

Juni 2015 kam die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 410 (🔗 TRGS 410) heraus. Sie wurde durch die Veröffentlichung im Gemeinen Ministerialblatt am 05.08.2015 durch das Bundesministerium des Innern (GMBI 2015 S. 587-595 [Nr.30]) in Kraft gesetzt.GHS08 1A und 1B Danach muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass ein aktuelles Expositionsverzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B ausüben oder bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit durch diese Stoffe besteht. Im aktuellen EG-Sicherheitsdatenblatt sind solche Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit der Gefährdung H350, H350i oder H340 versehen.

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