Unternehmerpflichten

Definition von Unternehmer und Unternehmerpflichten

Unternehmer können je nach Rechtsform Einzelpersonen oder Personengruppen, natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein. Sie sind verantwortlich für Gewinn und Verlust des Unternehmens und  tragen das komplette Unternehmerrisiko. Der harte Kampf um Kunden und Aufträge wurde durch das Öffnen der anderen Wirtschaftsländer verschärft. Viele Kleinbetriebe bleiben dabei auf der Strecke oder müssen hart um ihre Existenz kämpfen. Bei diesem Wettbewerbskampf  treten die Unternehmerpflichten (= Fürsorgepflicht) gegenüber dem Mitarbeiter häufig in den Hintergrund.

Risiko bei Pflichtverletzung

Meist ist dem Unternehmer gar nicht bewusst, welches Risiko er dabei eingeht. Wie groß das Risiko ist, wird erst dann deutlich, wenn ein schwerer Unfall oder Umweltstörfall eintritt. Die ersten Fragen der Aufsichtsämter und der Polizei lauten dann:

Wie konnte so etwas passieren?
War der Mitarbeiter denn darin nicht unterwiesen?
Wann war seine letzte Unterweisung?
Wie schaut Ihre Gefährdungsbeurteilung aus?
Welche Schutzmaßnahmen hatten Sie getroffen?
Wie sieht es aus mit der Pflichtenübertragung bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz?

Wird ein Verstoß, Organisationsverschulden oder andere Versäumnisse in Kombination mit einem schweren Unfall oder Umweltstörfall festgestellt, kann dies im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe oder Geldbuße nach sich ziehen.

Die Unternehmerpflichten sind im Arbeitsschutzgesetz (🔗 ArbSchG) im zweiten Abschnitt § 3 – 14 beschrieben und gliedern sich in folgende Abschnitte:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Die Unternehmerpflichten werden durch die DGUV Vorschriften (Deutsch-Gesetzliche-Unfallversicherung Vorschriften) weiter konkretisiert.

Die Unternehmerpflichten sind unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald ein Unternehmer einen Mitarbeiter angestellt hat, ist er für diesen Mitarbeiter verantwortlich und hat seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Bis 2013 gab es eine Erleichterung für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern. Und zwar brauchten diese Kleinbetriebe keine schriftliche Gefährdungsbeurteilung über die Betriebstätigkeiten zu erstellen. Das hatte sich im Oktober 2013 geändert. Diese Erleichterung wurde ersatzlos gestrichen. Schon ab einem Mitarbeiter ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Sie benötigen Unterstützung, um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gerecht zu werden oder suchen jemanden, der die Sicherheitsunterweisungen durchführt oder die Gefährdungsbeurteilung erstellt?! Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

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