Neue / geänderte ProdSV

Im April 2016 wurden zwei neue ProdSV en (Produktsicherheitsverordnungen) herausgegeben, in Kraft und deren vorhergehende Fassungen außer Kraft gesetzt.

Neufassung 6. ProdSV – Verordnung über einfache Druckbehälter

Am 6. April wurde die 6. ProdSV herausgegeben und durch die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI.) I Nr. 15 vom 08.04.2016 S. 597 in Kraft gesetzt.

Mit dieser neuen Richtlinie kommt man der Forderung des Europäischen Parlaments (Richtlinie 2014/29/EU) und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten nach, eine einheitliche Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt zu garantieren. Die Forderung war bis zum 19. April 2016 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Änderung der 14. ProdSV – Druckgeräteverordnung

Um die Umsetzung der Forderung aus Richtlinie 2014/29/EU abzurunden, wurde eine Änderung der Druckgeräteverordnung vorgenommen und Formulierungen im Hinblick auf das Nebenstrafrecht angepasst. Die geänderte Fassung ist ab 19.07.2016 verbindlich.

Neufassung der 12. ProdSV – Aufzugsverordnung

Aufgrund der Gesetzesänderung des Produktsicherheitsgesetzes § 8 Absatz 1 vom 31.08.2015 musste die Aufzugsverordnung neu formuliert werden. Die Neufassung der 12. ProdSV wurde am 08.04.2016 im BGBl. I Nr. 15, S. 605 veröffentlicht und trat am 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig trat die Aufzugsverordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1393) außer Kraft. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge.

Neue Aufzüge müssen jetzt dieser Vorschrift entsprechen. Welche Aufzüge genau unter diese Verordnung fallen, wird unter § 1 dieser Verordnung festgelegt.

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